Marktordnung

Marktordnung und Teilnahmebedingungen

Nachtflohmarkt “nachtaktiv”

 

  1. “nachtaktiv” ist ein Nachtflohmarkt mit kulturellem Rahmenprogramm, insbesondere mit Live-Musik.
  1.  Die Teilnahme am Nachtflohmarkt “nachtaktiv” ist ausschließlich privaten Ausstellern vorbehalten. Gewerbsmäßige Anbieter sind zum Markt nicht zugelassen.
  1. Eine Anmeldung ist über das Anmelde-Formular auf http://nachtaktiv.org/anmeldung/ oder schriftlich per Mail an anmeldung@nachtaktiv.org möglich. Bei der Anmeldung ist die gewünschte Standgröße (2m, 3m, 4m oder 6m), eine vollständige Rechnungsanschrift (Name, Anschrift und Email-Adresse) sowie eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen anzugeben.
  1. Nach der Anmeldung wird dem Aussteller per email eine vorläufige Reservierungsbestätigung zugeschickt. Darin sind die Standgebühren aufgeführt, die per Vorkasse (Überweisung oder Paypal) entrichtet werden müssen. Ohne vorherige Zahlung der Standgebühr verfällt die Reservierung.
  1. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung, also bis zum 23. Juni 2018, 17:00 Uhr kostenlos möglich und die gezahlten Standgebühren werden zurückerstattet.
  1. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen des Ausstellers am Tag der Veranstaltung ist die Standmiete zu 100% fällig. Falls der Aussteller 30 Min. vor Beginn der Marktzeit (16:30 Uhr) nicht erschienen ist, steht es dem Veranstalter frei, den gemieteten Platz anderweitig zu vergeben.
  1. Der Aussteller erhält einen für ihn ausgewählten, nummerierten Platz. Dieser wird ihm vor Ort zugewiesen und ist entsprechend markiert. Die Stände dürfen nur innerhalb der markierten Flächen aufgestellt werden. Notausgänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten und nicht zu verstellen. Das gesetzlich festgelegte Rauchverbot im Veranstaltungsraum ist einzuhalten.
  1. Der Aussteller ist verpflichtet an seinem Stand für die Einhaltung gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr und der diesbezüglich geltenden Gesetze, wie z.B. der GewO. einzuhalten. Der Verkauf oder das Anbieten von Waren, die mit Preisschildern oder -etiketten ausgezeichnet sind, ist z.B. nicht erlaubt. Es obliegt dem Aussteller sich über alle Verordnungen und Gesetze, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung stehen selbst zu informieren.
  1. Der Aussteller darf die gebuchte Standfläche nicht an Dritte weitervermieten.
  1. Der angemeldete Verkäufer plus eine weitere Person zahlen keinen Eintritt. Der kostenlose Zugang zur Veranstaltung ist also auf 2 Personen beschränkt.
  1. Am Tag der Veranstaltung ist eine Kaution in Höhe von 10,00 € in bar zu entrichten. Nach Beendigung der Veranstaltung, wird die Kaution an den Aussteller zurückerstattet, wenn die gebuchte Standfläche rückstandslos übergeben wird.
  1. Der Aussteller verpflichtet sich seinen Stand während der gesamten Veranstaltungszeit geöffnet zu halten. Der Aussteller darf frühestens um 23:30 Uhr mit dem Abbau seines Verkaufsstandes beginnen. Bei einer vorzeitigen Schließung des Standes wird die Kaution in Höhe von 10,00 € einbehalten. Der Abbau der Stände und die Platzreinigung muss spätestens 1 Stunde nach Ende der Veranstaltung abgeschlossen sein.
  1. Der Verkauf darf nur in der festgesetzten Marktzeit erfolgen. Mit dem Ende der Marktzeit ist der Verkauf sofort zu beenden.
  1. Tische, Sitzgelegenheiten und andere Stand-Utensilien müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden. Die Standtiefe beträgt max. 1,50 Meter. Das Aufstellen eines eigenen Kleiderständers ist nur innerhalb der gebuchten Standfläche möglich.
  1. Gestattet sind auf dem Nachtflohmarkt sind ausschließlich gebrauchte, für den privaten Zweck vorgesehene Waren und Trödel. Insbesondere umfasst der Handel beim Nachtflohmarkt “nachtaktiv” den An- und Verkauf von getragener Kleidung und Schmuck, Antiquitäten und Sammlerobjekte (wie Münzen, Briefmarken u.ä.), alte Spiele und Spielwaren, Musikinstrumente, Schallplatten und CDs, Fotografien und Foto-Zubehör, antiquarische Bücher, Comics, Zeitschriften, überholte Unterhaltungselektronik, Memorabilia und Andenken. Es werden ausschließlich Händler zum Nachtflohmarkt zugelassen, die ein entsprechendes Angebot bereitstellen.
  1. Folgende Waren und Gegenstände sind vom Verkauf auf dem Nachtflohmarkt “nachtaktiv” ausgeschlossen: Neuwaren, Lebensmittel, Restposten. Insbesondere dürfen folgende Waren und Gegenstände nicht angeboten werden: Waffen, Munition, lebende bzw. tote Tiere (auch Pelze) sowie pornographisches Material. Das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken ist untersagt. Ebenso der Handel mit Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.
  1. Es gilt grundsätzlich das aktuell gültige Jugendschutzgesetz JuSchG.
  1. Für alle Schäden die dem Veranstalter oder Dritten durch den Aussteller oder seinen Beauftragten entstehen haftet der Aussteller in voller Höhe und ist dem Veranstalter gegenüber zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der oder die Betreiber des jeweiligen Verkaufsstandes haften als Gesamtschuldner.
  1. Der Nachtflohmarkt-Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Haftung durch den Veranstalter erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  1. Der Veranstalter ist berechtigt während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.
  1. Während der Veranstaltung können vom Veranstalter und die vom Veranstalter zugelassene Presse Bild- und Tonaufnahmen erstellt, gespeichert und sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt bei sozialen Medien, im Internet und/oder für Werbezwecke veröffentlicht werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher oder Verkäufer ein, dass Bild- und Tonaufnahmen der eigenen Person vom Veranstalter uneingeschränkt genutzt werden können.
  1. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände am gesamten Veranstaltungstag das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist stets Folge zu leisten.
  1. Mit der Buchung sowie dem Bezug einer Standfläche auf der Veranstaltung des erkennt der Aussteller die Marktordnung und die Teilnahmebedingungen vollumfänglich an und verpflichtet sich zu deren uneingeschränkten Einhaltung.
  1. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame oder die unwirksamen Bedingungen sind durch rechtlich wirksame Bedingungen zu ersetzen deren Inhalt dem Sinn der unwirksamen in höchstem Maße entspricht.
  1. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bochum.

 

Veranstalter

Nachtaktiv Nachtflohmarkt

Andreas Kellner

Uhlandstraße 7

44791 Bochum